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TOP Nevadent Akku Munddusche Elektrisch 3 Programme Zahnpflege Li-Ion-Akku Neu
€ 15.81
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Description
NEVADENT® Munddusche NMD 3.7 B2Für die effektive Mundhygiene
Wasserstrahlintensität 3-stufig einstellbar
Eigenschaften:
Für die effektive Mundhygiene
Reinigt zuverlässig da, wo die Zahnbürste nicht hinkommt
Zwei Düsenaufsätze mit farbigen Indikationsringen
Wasserstrahlintensität 3-stufig einstellbar:
Soft – zur stimulierenden Massage des Zahnfleisches
Normal – für die tägliche Reinigung und gründliche Plaque-Entfernung
Jet – entfernt auch hartnäckige Speisereste
Einfach zu befüllender Wassertank im Handgriff
Inklusive 2 Aufsätzen im Polybeutel sowie Material zur Wandmontage
Technische Leistungsdaten:
Li-Ion-Akku: Leistung: ca. 3,7 Volt, 800 mAh
Spannung: ca. 100-240 Volt 50/60 Hz
DC Motor
Jet Strahl: ca. 2,6 bar
Normal: ca. 1,4 bar
Soft Strahl: ca. 0,8 bar
Pumpenfrequenz: 1330 Impulse / Minute
Ladedauer: bei Erstbenutzung ca. 15 Stunden
Tankvolumen: ca. 130 ml
Maße:
Handteil ohne Aufsatz: ca. 7,55 x 5,8 x 19,72 cm
Ladestation: ca. 9,11 x 8,54 x 3,85 cm
Aufsatz: ca. 8,9 x 1,74 cm
Gewicht:
Handteil ohne Aufsatz: ca. 249 g
Ladestation: ca. 165 g
Aufsatz: ca. 3 g
Information zu Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an der Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt von unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: